Initiative (voller Text)

Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des Deutschen Bundestages

Einleitende Vorbemerkungen

Prof. Dr. Anne-Dore Stein

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sinne der Schaffung inklusiver Gesellschaftsstrukturen erfolgt – abgesehen von Einzelprojekten und trotz entsprechender inklusionspolitischer Gesetzesänderungen – nach wie vor nur schleppend. Es lässt sich vielfältig systematisch und an Einzelfällen belegen, wie die Umsetzung dieses durch die Ratifizierung nationalen Rechts auf Teilhabe durch v.a. fehlende strukturelle, personelle, aus- und fortbildungsmäßige und/oder materielle und andere Voraussetzungen in den verschiedenen, in der UN-BRK benannten Gesellschaftsbereichen behindert bis verunmöglicht wird und Ausgrenzung nach wie vor stattfindet.

Vor diesem Hintergrund hatten sich seit 2021 aus inzwischen vier verschiedenen Bereichen Initiativen gebildet, eine Enquete-Kommission Inklusion des Deutschen Bundestages zu fordern:

  • Februar 2021 aus dem werkstattkritischen Bereich die `Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) – Eine Allianz zukunftsorientierter Fachleute´,
  • am 5. Mai 2022 das Bündnis `Eine für Alle – die Schule für Demokratie´ (Bündnis aus GEW, Aktion Humane Schule (AHS), Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens (GGG), Grundschulverband (GSV), NRW Bündnis `Eine Schule für Alle´, Politik gegen Aussonderung, Koalition für Integration und Inklusion (PogA) und
  • im Juni 2022 die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
  • Im Februar 2023 folgte eine weitere Initiative durch die Inklusionsforscher*innen-Tagung in Zürich (vgl. folgendes Anschreiben), das von den Teilnehmer*innen unterzeichnet wurde.

Übereinstimmend wird gefordert, den Ist-Stand zur Umsetzung inklusionsverpflichtender Rechtsnormen zu erheben, die Identifizierung von Ursachen in Bezug auf die vorhandenen strukturellen Barrieren und Inklusionshemmnisse, und die Bestimmung von auf die Zukunft gerichteten, handlungsorientierten Empfehlungen durch eine vom Bundestag diesbezüglich einzusetzende Enquete-Kommission vorzunehmen. Damit fordern alle Initiativen – neben der Bearbeitung sektorbezogener Detailfragen – ein über die Einsetzung einer solchen Enquete-Kommission zu entwickelndes gesamtgesellschaftliches Inklusionskonzept mit dem Ziel der Entwicklung von Maßstäben/ Inklusionsindikatoren, sowie Aktionsplänen und entsprechenden Konzepten zu Bewusstseinsbildungsprozessen, um 14 Jahre nach der Ratifizierung Inklusion endlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu realisieren.

Der Verein PogA, der 2007 aus der Inklusionsforscher*innen-Tagung heraus entstanden ist, will nun alle Forderungen bündeln, indem bundesweit und aus unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen und Organisationen Unterschriften unter die angehängte Forderung nach Einsetzung einer Kommission gesammelt werden. Diese wird direkt an den Deutschen Bundestag gerichtet.

Da bis 21. Juli 2023 noch Eingaben an den UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) versendet werden können, der am 29.und 30. August 2023 den kombinierten 2. und 3. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-BRK beraten wird, soll das Schreiben mit allen Unterschriften zusätzlich an den Ausschuss geschickt werden, so dass auch vom CRPD-Ausschuss eine Empfehlung zur Einsetzung einer Enquete-Kommission in die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an die Bundesregierung aufgenommen werden kann.

Auf unserer Homepage des Vereins Politik gegen Aussonderung können Unterschriften digital hinterlegt werden.

Darmstadt, 07.03.2023

Prof. Dr. Anne-Dore Stein

(Vorsitzende Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion)

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Initiativtext für die Inklusionsforscher*innen-Tagung Februar Zürich 2023:

Forderung nach Einrichtung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende ……,1

sehr geehrter Herr Minister Heil,

wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine `Enquete-Kommission gesellschaftliche Inklusion – zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland´ einzusetzen.

Diese Forderung wird getragen vom internationalen Zusammenschluss der Inklusionsforscher*innen in den deutschsprachigen Ländern, die sich seit 1987 jährlich, und in diesem Jahr in Zürich getroffen haben, um die theoretisch-fachlichen Grundlagen und die vorliegenden Erfahrungen u.a. im Hinblick auf die Gestaltung inklusiver Bildung zu diskutieren.

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2009 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)“ einschließlich des Fakultativprotokolls unterzeichnet und sich damit als Vertragsstaat verpflichtet, das Recht auf inklusive Bildung, aber auch darüberhinausgehend insgesamt eine diskriminierungsfreie, gleichberechtigte und damit uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens sicherzustellen.

In der Antwort des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) auf den 1. Staatenbericht der deutschen Bundesregierung von 2011 wurde bereits 2015 deutlich, dass in vielen, ausführlich beschriebenen Bereichen erhebliche Mängel in der Umsetzung von Teilhaberechten festgestellt wurden (vgl. `Abschließende Bemerkungen´ des CRPD-Ausschusses 2015). Die Reaktion auf den 2019 eingereichten 2. und 3. Staatenbericht durch den CRPD-Ausschuss steht Ende August 2023 an, aber nach Einschätzung der Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, und belegt durch zahlreiche aktuelle Studien z. B. im Bildungsbereich (vgl. u.a. Steinmetz/Wrase u.a. 2021, Klemm 2021) wird bereits jetzt wieder deutlich, dass es ernstzunehmende Hinweise auf eine systematische Verletzung des Rechts auf inklusive Bildung in verschiedenen Bundesländern gibt.

Die Ergebnisse – unter anderem aus dem Bildungsbereich – haben die Monitoringstelle bereits Juni 2022 dazu veranlasst, die Einrichtung einer Enquete-Kommission zur gesellschaftlichen Inklusion zu empfehlen.

Wir hatten im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung gute Anhaltspunkte gesehen, die Teilhaberechte von Menschen mit Beeinträchtigungen politisch zu stärken. Wir beobachten jedoch mit großer Sorge in der Praxis gegenteilige Entwicklungen: strukturelle Probleme, die die Umsetzung von inklusiver Bildung und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe behindern bis dahin, dass „Sonderwelten“ nicht nur konventionswidrig nicht aufgelöst werden, sondern dass sich weiterhin Sonderstrukturen (bspw. Neubau von Förderschulen) etablieren.

Im Sinne der konsequenten Umsetzung der UN-BRK, zu der sich die Bundesrepublik Deutschland als Vertragsstaat verpflichtet hat, sehen wir es als sehr dringend und notwendig an, durch das Einsetzen einer interdisziplinär zusammengesetzten Enquete-Kommission, unter Beteiligung aller relevanten Akteure und von Sachverständigen aus der Praxis, den Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und der Wissenschaft, eine Bestandsaufnahme in allen in der UN-BRK angesprochenen gesellschaftlichen Bereichen vorzunehmen.

In einer gemeinsamen Verständigung aller beteiligten Akteure sollten vor allem die Identifizierung struktureller Probleme zielführend sein und sich daraus ergebende Veränderungsnotwendigkeiten formuliert werden, so dass die Gestaltung inklusiver Gesellschaftsstrukturen erreicht werden kann.

Diese Enquete-Kommission hätte vor allem konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zu bestimmen, um damit verbindlich in die nach wie vor ausstehende Umsetzung der UN-BRK eintreten zu können.

Solche Maßnahmen und Zeitpläne sind in Bezug auf die Sicherstellung von inklusiven Infrastrukturen auf allen Ebenen festzulegen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention angeführt sind – sei dies z.B. in Bezug auf die Gestaltung inklusiver (Aus-) Bildungsangebote, einen inklusiven Arbeitsmarkt, kommunale Strukturen, den Freizeitbereich oder selbstbestimmte Wohnformen. Entsprechende Implementierungsformen sind abzusichern.

Die Sicherstellung der Einbeziehung und uneingeschränkten Teilhabe ALLER Bürger*innen stellt gerade in der heutigen Zeit gesellschaftlicher Spaltungen einen Kern der Gestaltung demokratischer Gesellschaftsstrukturen dar. Von daher kann die Befassung mit diesen Fragen durch den Deutschen Bundestag als für die Umsetzung der UN-BRK verantwortliche Legislative auf der Ebene des Einsetzens einer solchen Enquete-Kommission und der öffentlichen Diskussion ihrer Ergebnisse hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten. Aus unserer Sicht könnten Sie mit der Einsetzung dieser Enquete-Kommission den dringend notwendigen Anstoß für die seit 14 Jahren überfällige Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention geben.

Zürich Februar 2023

Verein Politik gegen Aussonderung. Koalition für Integration und Inklusion (hier: aktuelle internet-Adresse

Prof. Dr. Anne-Dore Stein (Vorsitzende)

sowie die Erstunterzeichner*innen bei der Tagung

Kontakt:

Prof. Dr. Anne-Dore Stein

Evangelische Hochschule Darmstadt

Seniorprofessorin Inclusive Education/Heilpädagogik

Zweifalltorweg 12

64293 Darmstadt

E-mail:

1Hier stehen die Namen der Fraktionsvorsitzenden aller im deutschen Bundestag vertretenen Parteien (außer der AfD), sowie des Ministers des für die Umsetzung der UN-BRK zuständigen Ministeriums BMAS, Hubertus Heil