Initiative

Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des Deutschen Bundestages (1)

PogA hat am 31.1.2024 die Forderung nach Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion an den zuständigen Bundesminister, Hubertus Heil, an die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, sowie an alle Fraktionsvorsitzenden (außer AfD), sowie an 14 Ausschussvorsitzende im Deutschen Bundestag geschickt.

Sehr geehrter Herr Minister Heil, (2)
mit diesem Schreiben möchten wir Sie auf unser Anliegen aufmerksam machen und Sie gleichzeitig um Unterstützung bitten:
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, eine „Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion“ einzusetzen.

Das Anliegen wird – gemeinsam mit Organisationen aus anderen Bereichen (3) – getragen vom internationalen Zusammenschluss von Inklusionsforscherinnen in den deutschsprachigen Ländern, die sich seit 1987 jährlich zu Forschungsfragen zu inklusiver Bildung treffen. Die Begründung stellt zum einen die schleppende Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) in Deutschland´ dar. Zum anderen möchten wir Bewusstsein darüber herstellen, dass Inklusion eine Gesellschaftsfrage ist, eine Frage an die demokratische Verfasstheit unserer Gesellschaft.

Die Sicherstellung der uneingeschränkten Teilhabe ALLER Bürgerinnen stellt gerade in der aktuellen Zeit gesellschaftlicher Spaltungen und Ausgrenzung einen Kern der Gestaltung demokratischer Gesellschaftsstrukturen dar.

Auch vor diesem Hintergrund scheint es uns dringend erforderlich, eine Enquete-Kommission als Instrumentarium des Parlaments einzusetzen, um 15 Jahre nach Verabschiedung der UN-BRK politisch und fachlich adäquat auf die unzureichende Umsetzung der UN-BRK reagieren zu können. Darauf hatte der UN-CRPD-Ausschuss in seiner kritischen Einschätzung jüngst wieder hingewiesen: Aus seiner Sicht ist in Deutschland „ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention nicht festzustellen“.

Die Bundesrepublik Deutschland hat 2009 die UN-BRK einschließlich des Fakultativprotokolls unterzeichnet. Damit hat sie sich als Vertragsstaat verpflichtet, das Recht auf inklusive Bildung, sowie darüber hinausgehend in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens eine diskriminierungsfreie, gleichberechtigte und damit uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen sicherzustellen.

In den Final Conclusions des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-CRPD) zum 1. Staatenbericht der deutschen Bundesregierung von 2011 wurde bereits 2015 deutlich, dass in vielen Bereichen erhebliche Mängel in der Umsetzung von Teilhaberechten festzustellen waren.
In den aktuellen Final Conclusions des UN-CRPD-Ausschusses vom Oktober 2023 wird wiederum deutlich, dass es systematische Verletzungen des Rechts auf Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen gibt.

Wir hatten im Koalitionsvertrag der Bundesregierung gute Anhaltspunkte gesehen, die Teilhaberechte von Menschen mit Beeinträchtigungen politisch zu stärken. In der Praxis beobachten wir jedoch mit großer Sorge gegenteilige Entwicklungen. Festzustellen sind strukturelle Probleme, die die Umsetzung insbesondere von inklusiver Bildung und allgemein das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe behindern bis dahin, dass „Sonderwelten“ nicht nur konventionswidrig nicht aufgelöst und transformiert werden, sondern weiterhin Sonderstrukturen etabliert werden.

Wir erleben es aktuell alle sehr konkret: Demokratie braucht Inklusion und nicht Ausgrenzung! Mangelnde Inklusion führt nicht nur in ein erhebliches Demokratiedefizit, sondern verstärkt schon bestehende, bedenkliche Spaltungen der Gesellschaft. Dies bedeutet in gleicher Weise auch für die als nicht behindert geltenden Menschen Defizite in ihrer persönlichen Entwicklung: es gibt keinen gemeinsamen Erfahrungsraum, in dem sich eine Orientierung am Gemeinwohl und Entwicklung eines Gemeinsinns herausbilden kann.

Im Sinne der konsequenten Umsetzung der UN-BRK, erachten wir das Einsetzen einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion als dringend notwendig. Durch das Einsetzen einer entsprechend interdisziplinär zusammengesetzten Enquete-Kommission kann unter Beteiligung aller relevanten Akteure und von Sachverständigen aus der Praxis, den Selbstvertretungsorganisationen, Verbänden und der Wissenschaft eine Bestandsaufnahme der Umsetzung von allen in der UN-BRK angesprochenen gesellschaftlichen Bereichen vorgenommen werden.

In einer gemeinsamen Verständigung aller o.a. Beteiligten sollte vor allem die Identifizierung struktureller Probleme zielführend sein. Sich daraus ergebende Veränderungsnotwendigkeiten müssen so formuliert werden, dass die Gestaltung inklusiver Gesellschaftsstrukturen erreicht werden kann.

Diese Enquete-Kommission hätte vor allem konkrete Maßnahmen und Zeitpläne zu bestimmen, um damit verbindlich in die nach wie vor ausstehende Umsetzung der UN-BRK eintreten zu können.
Solche Maßnahmen und Zeitpläne sind in Bezug auf die Sicherstellung von inklusiven Infrastrukturen auf allen Ebenen festzulegen, die in der UN-Behindertenrechtskonvention angeführt sind – sei dies z.B. in Bezug auf die Gestaltung inklusiver (Aus-) Bildungsangebote, einen inklusiven Arbeitsmarkt, kommunale Strukturen, den Freizeitbereich oder selbstbestimmte Wohnformen. Entsprechende Implementierungsformen sind abzusichern.

Aus unserer Sicht können Sie mit dem Eintreten für die Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion den dringend notwendigen Anstoß für die adäquate Umsetzung dieser Menschenrechtskonvention geben.
Die Befassung mit diesen Fragen durch den Deutschen Bundestag auf der Ebene des Einsetzens einer solchen Enquete-Kommission und einer öffentlichen Diskussion ihrer Ergebnisse kann einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, demokratische Gesellschaftsstrukturen für ALLE Gesellschaftsmitglieder sicherzustellen und die Entwicklung eines `friedensfähigen Gemeinwesen´ (Negt) voranzutreiben.

Darmstadt, Januar 2024
Prof. Dr. Anne-Dore Stein (Vorsitzende Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion e.V.)
sowie die Erstunterzeichnerinnen bei der Inklusionsforscherinnen-Tagung Zürich 2023 und weitere rd. 1500 Einzelpersonen und Organisationen, die diese Initiative inzwischen unterschrieben haben.


(1) Aktualisierter Initiativtext der in Zürich abgestimmten ursprünglichen Fassung der Inklusionsforscher*innen, Febr. 2023.
(2) Der Initiativtext ging namentlich an alle Fraktionsvorsitzenden (außer AfD), 12 Ausschussvorsitzende und die Bundestagspräsidentin
(3) Febr. 2021: Werkstattkritischer Bereich die `Virtuelle Denkwerkstatt (VDW), März 2022: Elternorganisationen aus drei Bundesländern, Mai 2022: Bündnis eine für alle – die inklusive Schule für Demokratie, Juni 2022: Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.

Zum Hintergrund:

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Sinne der Schaffung inklusiver Gesellschaftsstrukturen erfolgt – abgesehen von Einzelprojekten und trotz entsprechender inklusionspolitischer Gesetzesänderungen – nach wie vor nur schleppend. Es lässt sich vielfältig systematisch und an Einzelfällen belegen, wie die Umsetzung dieses durch die Ratifizierung nationalen Rechts auf Teilhabe durch v.a. fehlende strukturelle, personelle, aus- und fortbildungsmäßige und/oder materielle und andere Voraussetzungen in den verschiedenen, in der UN-BRK benannten Gesellschaftsbereichen behindert bis verunmöglicht wird und Ausgrenzung nach wie vor stattfindet.

Vor diesem Hintergrund haben sich seit 2021 aus verschiedenen Bereichen Initiativen gebildet, eine Enquete-Kommission Inklusion des Deutschen Bundestages zu fordern:

  • Februar 2021 aus dem werkstattkritischen Bereich die Virtuelle Denkwerkstatt (VDW) – Eine Allianz zukunftsorientierter Fachleute‘,
  • März 2022 Elternorganisationen aus drei Bundesländern (Mittendrin Köln, GLGL Baden Württemberg, Gemeinsam Leben Hessen)
  • am 5. Mai 2022 Bündnis Eine für alle – die inklusive Schule für Demokratie´ (Bündnis aus GEW, Aktion Humane Schule (AHS), Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule – Verband für Schulen des gemeinsamen Lernens (GGG), Grundschulverband (GSV), NRW Bündnis `Eine Schule für Alle´, Politik gegen Aussonderung, Koalition für Integration und Inklusion (PogA) und
  • im Juni 2022 die Monitoringstelle UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte.
  • Im Februar 2023 folgte eine weitere, von PogA eingebrachte Initiative durch die Inklusionsforscher*innen-Tagung in Zürich

Übereinstimmend wird in den Initiativen gefordert, den Ist-Stand zur Umsetzung inklusionsverpflichtender Rechtsnormen zu erheben, die Identifizierung von Ursachen in Bezug auf die vorhandenen strukturellen Barrieren und Inklusionshemmnisse, und die Bestimmung von auf die Zukunft gerichteten, handlungsorientierten Empfehlungen durch eine vom Bundestag diesbezüglich einzusetzende Enquete-Kommission vorzunehmen. Damit fordern alle Initiativen – neben der Bearbeitung sektorbezogener Detailfragen – ein über die Einsetzung einer solchen Enquete- Kommission zu entwickelndes gesamtgesellschaftliches Inklusionskonzept mit dem Ziel der Entwicklung von Maßstäben/ Inklusionsindikatoren, sowie Aktionsplänen und entsprechenden Konzepten zu Bewusstseinsbildungsprozessen, um 15 Jahre nach der Ratifizierung Inklusion endlich auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu realisieren.

Der Verein PogA, der 2007 aus der Inklusionsforscher*innen-Tagung heraus entstanden ist, hat das Anliegen der Initiativen gebündelt, indem bundesweit und aus unterschiedlichen Gesellschaftsbereichen und Organisationen Unterschriften für die Forderung nach Einsetzung einer Kommission gesammelt wurden. Mehr als 1500 Einzelpersonen und Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen wie Bildung, Wohnen, Arbeit und Freizeit unterstützen inzwischen die Forderung nach Einrichtung einer Enquete-Kommission Inklusion.

Die bis Juli 2023 gesammelten Unterschriften wurden mit dem Initiativtext als bis zu diesem Zeitpunkt mögliche Eingabe an den UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) versendet, der am 29.und 30. August 2023 in Genf den kombinierten 2. und 3. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zur UN-BRK beraten hat. Ziel war, dass der UN-CRPD-Ausschuss eine Empfehlung zur Einsetzung einer Enquete- Kommission in die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an die Bundesregierung aufnehmen möge.

Dies ist mit Vorlage der Concluding Observations im Oktober 2023 nicht explizit geschehen, da der Ausschuss generell keine ganz konkreten Maßnahmen empfiehlt. `Dem Grunde nach´ – so ein Ausschussmitglied – ist dies mit der Empfehlung im Teil A III Abs. 8 b jedoch aufgenommen worden („Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat: …systematisch zu überprüfen, ob die bestehenden Gesetze, Politiken und Verwaltungspraktiken mit den Verpflichtungen des Vertragsstaates aus dem Übereinkommen übereinstimmen, und menschenrechtsbasierte Aktionspläne mit einem klaren Behinderungskonzept aufzustellen, die angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte aus dem Übereinkommen enthalten, sowie Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens festzulegen, wie in den Abschließenden Empfehlungen von 2015 (… ) empfohlen.“ (nichtautorisierte Übersetzung DeepL)


Darmstadt, 26.1.2024
Prof. Dr. Anne-Dore Stein
(Vorsitzende Politik gegen Aussonderung – Koalition für Integration und Inklusion e.V.)

Kontakt:
Prof. Dr. Anne-Dore Stein
Seniorprofessorin Inclusive Education
EH Darmstadt
Zweifalltorweg 12
64289 Darmstadt
email: vorstand@politik gegen-aussonderung.net

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