– der aktuelle Stand –
Initiative zur Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des deutschen Bundestages
Der Verein Politik gegen Aussonderung (PogA) hat eine Initiative zur Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des deutschen Bundestages gestartet.
Zum parlamentarischen Hintergrund: Das Parlament hat als Legislative das Recht und die Verpflichtung, eine Enquete-Kommission einzusetzen, wenn ein Viertel der Abgeordneten dies beantragt, um „Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe (vorzubereiten)“ (§ 56 Geschäftsordnung des Dt. Bundestages). Mit einer Enquete-Kommission kann sich das Parlament, unabhängig von der Exekutive, ein Gremium schaffen, in dem einerseits grundlegend `umfangreiche und komplexe Sachverhalte´ aus dem gesellschaftlichen und/oder naturwissenschaftlich-technischen Bereich aufgearbeitet werden können. Andererseits bearbeiten die Mitglieder der Enquete-Kommission (von den Fraktionen benannte Abgeordnete sowie externe Sachverständige) auf dieser Grundlage Folgen von gesetzgeberischem Handeln und legen Ansatzpunkte und Empfehlungen für die weitere Arbeit des Parlaments in diesem Bereich vor
(vgl. Handwörterbuch des politischen Systems > Enquete-Kommissionen)
Ziel der Sammlung von möglichst vielen Unterschriften von Einzelpersonen und Organisationen, die sich für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in allen gesellschaftlichen Bereichen einsetzen ist es, dass sich
- 15 Jahre nach der Verabschiedung der UN-BRK als verpflichtendem nationalen Recht das Parlament auf politischer Ebene mit der UN-BRK befasst,
- die unzureichende Umsetzung im Sinne einer menschenrechtlichen Verpflichtung bewusst gemacht wird,
- die Gründe dafür klar identifiziert werden können und
- entsprechende Handlungsempfehlungen benannt werden.
Es handelt sich bei der Unterschriftensammlung also nicht um eine Petition, sondern mit einer möglichst großen Anzahl von Unterschriften soll den Parlamentarier*innen bewusst gemacht werden, dass sich viele Menschen aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen und Lebensbereichen und Organisationen dafür einsetzen, dass eine solche grundlegende und wissenschaftlich fundierte Aufarbeitung mit entsprechenden Handlungsempfehlungen durch das Parlament notwendig ist, um die mit der Ratifizierung eingegangene menschenrechtliche Verpflichtung endlich einzulösen.
Was passiert mit den Unterschriften und was hat sich getan?
Die Unterschriften von Einzelpersonen und Organisationen, die sich für eine Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion des deutschen Bundestages einsetzen, wurden in einem ersten Schritt zunächst bis 15. Juli 2024 gesammelt.
Am 29. und 30. 8. 2023 wurde in der 29. Sitzung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der kombinierte 2. und 3. Deutsche Staatenbericht im Dialog mit der deutschen Bundesregierung beraten. Zu dieser Sitzung konnten zivilgesellschaftliche Organisationen bis 21.7.2023 eigene Eingaben an den UN-Fachausschuss, im Folgenden CRPD-Ausschuss (CRPD: Convention for the Rights of Persons with Disabilities) einreichen.
Der Initiativtext zur Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion, im Folgenden Initiativtext Inklusion, wurde ins Englische übersetzt, und zusammen mit der Unterschriftenliste (unter Nennung von Namen, Ort und/oder Organisation der Unterstützer*innen) an den CRPD-Ausschuss in Genf geschickt.
Ziel war, dass der UN-CRPD-Ausschuss eine Empfehlung zur Einsetzung einer Enquete- Kommission in die Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) an die Bundesregierung aufnehmen möge.
Dies ist mit der Vorlage der Concluding Observations im Oktober 2023 nicht explizit geschehen, als dass diese Ausschüsse generell keine ganz konkreten Empfehlungen übernehmen. `Dem Grunde nach´ – so das Ausschußmitglied Markus Schefer – ist dies aber in den Empfehlungen enthalten (und diese Einschätzung teilen wir):
Teil A III Abs. 8 b: „Der Ausschuss empfiehlt dem Vertragsstaat: …systematisch zu überprüfen, ob die bestehenden Gesetze, Politiken und Verwaltungspraktiken mit den Verpflichtungen des Vertragsstaates aus dem Übereinkommen übereinstimmen, und menschenrechtsbasierte Aktionspläne mit einem klaren Behinderungskonzept aufzustellen, die angemessene Maßnahmen zur Förderung, zum Schutz und zur Erfüllung der Rechte aus dem Übereinkommen enthalten, sowie Ziele und Indikatoren zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens festzulegen, wie in den Abschließenden Empfehlungen von 2015 (… ) empfohlen.“ (nichtautorisierte Übersetzung DeepL).
Am 28.1.2024 wurde die Forderung nach Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion unter Angabe der vorliegenden Unterschriften direkt an den zuständigen Minister im BMAS, Minister Heil, an die Bundestagspräsidentin, die Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsparteien (außer AfD) und an 14 Ausschussvorsitzende übermittelt.
Um direkt mit den Parlamentarierinnen ins Gespräch zu kommen, ist für den 22.2.2024 ein Parlamentarisches Frühstück geplant. Wir wollen mit den entsprechenden Fachpolitikerinnen und Ausschussmitglieder*innen verschiedener Bundestagsauschüsse in der Weise ins Gespräch kommen, dass sie das Anliegen unterstützen. Als Schlüsselpersonen sehen wir sie in der Verantwortung, insgesamt ein Viertel der Bundestagsabgeordneten (parteiübergreifend, ca. 190 Abgeordnete) für das Anliegen zu gewinnen und gemeinsam den Antrag auf Einsetzung einer Enquete-Kommission Gesellschaftliche Inklusion noch in der laufenden Legislaturperiode in das Parlament einzubringen.
Bitte unterschreiben Sie über unser Online-Formular unsere Initiative!