Zu den Auftritten von Peter Singer

Stellungnahme von Studierenden zu den Auftritten von Peter Singer

Nach den Auftritten Peter Singers im Jahr 2011 im Rahmen einer Preisverleihung, einer Diskussionsveranstaltung an der Goethe-Universität Frankfurt, sowie in zwei Sendungen des Hessischen Rundfunks, die wir damals kritisch kommentierten (siehe Dokumentation), wird ihm am 26. Mai 2015 in Berlin erneut ein Ethik-Preis verliehen. Außerdem wird er am 31. Mai 2015 im Rahmen der Veranstaltung phil.Cologne auftreten.

Im Folgenden dokumentieren wir die Stellungnahme einiger Fachschaften der Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) ‚Generation Inklusion‘, sowie eine Petition der US-amerikanischen Gruppe ‚Not Dead Yet‘, mit deren Anliegen und Positionen wir uns ausdrücklich solidarisch erklären.


Darmstadt, 13.05.2015

Offener Brief an

Förderverein des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung
Dr. phil. Melanie Joy
Dr. med. Walter Neussel
Dr. phil. Michael Schmidt-Salomon
Stefan Bernhard Eck, MdEP
Urania e.V.

Wi(e)der Peter Singer!

Mit Empörung und Entsetzen müssen wir im 70. Jahr der Befreiung vom Nationalsozialismus zur Kenntnis nehmen, dass Sie Peter Singer durch die Preisverleihung des Peter-Singer-Preises für Strategien zur Tierleidminderung 2015 erneut eine Plattform zur Verbreitung seiner Positionen in Bezug auf (schwer) beeinträchtigte Menschen bieten. Zu der von Adorno formulierten Forderung, dafür Verantwortung zu tragen, dass Auschwitz sich nicht wiederhole, stellte Bundestagspräsident Thierse in einer Gedenkstunde des Deutschen Bundestages am 27. Januar 1999 fest, dass sich diese Forderung in der Bürgergesellschaft an jeden einzelnen von uns richtet. Vor dem Hintergrund einer Tradition der Ausgrenzung bis hin zur Vernichtung beeinträchtigter Menschen, die ihre Wurzeln weit vor der NS-Herrschaft hat und deren Denktradition bis heute nicht überwunden ist, die jedoch mit etwa 250.000 ›Euthanasie‹-Opfern und noch weit mehr Opfern von Zwangssterilisationen und dergleichen mehr dort ihren barbarischen Höhepunkt hatte, kann festgestellt werden: Peter Singer wird mit seinen Positionen dieser Verantwortung nicht gerecht, im Gegenteil! Unser scharfer Protest richtet sich daher gegen seine »Ideologie der Ungleichwertigkeit«, die Menschen mit (schweren) Beeinträchtigungen das Lebensrecht abspricht und die Denktraditionen, die zu Auschwitz und Hadamar geführt haben, nicht überwindet.

Unser Protest ist dabei ganz und gar nicht gegen das Vorhaben gerichtet, Strategien zur Tierleidminderung zu entwickeln, diese philosophisch zu begründen und praktisch umzusetzen. Im Gegenteil unterstützen wir die Bemühungen der Tierrechtsbewegung, Tieren Rechte zuzusprechen, welche ihrer Würde als Lebewesen gerecht werden. Die dringende Notwendigkeit dieser Bemühungen lässt sich beispielsweise in den Zahlen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft ablesen, nach denen zwischen 2000 und 2013 die Zahl der jährlichen Tierversuche in Deutschland um dramatische 69% auf 2,9 Millionen angewachsen ist und die ›Ertragsmenge‹ an Schweine-, Rind- und Geflügelfleisch bei jährlich 8 Milliarden (!) Kilogramm liegt.

Wir protestieren jedoch gegen Singers inhumane, mit den Grund- und Menschenrechten nicht zu vereinbarende Kehrseite in seinem Bemühen um die Begründung von Tierrechten.

Peter Singer ersetzt in seiner anti-speziesistischen Argumentationsfigur die Gattungsgrenze als Legitimation für die bevorzugte Berücksichtigung bestimmter (in diesem Fall menschlicher) Interessen durch einen Personen-Begriff, der zwar bestimmte Tiere einschließt, jedoch Ungeborene, Säuglinge und Menschen mit (schweren) Beeinträchtigungen ausschließt. Im Wesentlichen spricht er der Gruppe von Lebewesen höher einzustufende Werte, Würde und Rechte zu, denen er ein bestimmtes »Maß an Bewusstsein« und die »Fähigkeit zu sinnvollen Beziehungen mit anderen« [Singer (1982): Befreiung der Tiere, S. 40] zuerkennt. Für alle anderen, denen er diese Fähigkeiten abspricht – allen voran Menschen mit (schweren) Beeinträchtigungen – legitimiert er die Freigabe ihrer Tötung. Ob dies dann tatsächlich geschehen soll, hängt ab von äußeren Gründen, zum Beispiel vom Elternwunsch [vgl. vor allem Singer (1994): Praktische Ethik, Kap. 7]. Hier wird eine biologistische Weltanschauung Singers deutlich, die sich einerseits in einem Verständnis von Lebensqualität als quantifizierbar und gegeneinander abwägbar ausdrückt, und zum anderen im naturalistischen Dogma einer angenommenen Bildungsunfähigkeit (schwer) beeinträchtigter Menschen. In beiden Fällen werden die von ihm bewerteten Menschen und Sachverhalte völlig entkoppelt vom sozialen Zusammenhang, obwohl die führende Rolle des Sozialen längst bewiesen und die angeführten Dogmen widerlegt sind. Dementsprechend ist beispielsweise in der Präambel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein Behinderungsverständnis als Wechselwirkungsverhältnis zwischen individueller Beeinträchtigung und verschiedenen Barrieren in Bezug auf die volle Teilhabe am Leben in der Gesellschaft formuliert worden. In diesem Sinne muss die Entwicklung von Wahrnehmung, Denken und Handeln eines jeden Menschen verstanden werden als entwicklungslogisch (d.h. erklärbar und verstehbar) in Bezug auf die gegebenen Bedingungen und als »primär abhängig vom Komplexitätsgrad des jeweils anderen und erst in zweiter Linie von den Mitteln und Fähigkeiten des eigenen Systems« [Feuser (1995): Behinderte Kinder und Jugendliche zwischen Integration und Ausgrenzung, S. 128f.].

Die von den sozialen Bedingungen entkoppelnde Betrachtung beeinträchtigter Menschen und ihre Bewertung als andersartig und infolgedessen als gesellschaftlich ›nutzlos‹ und ethisch ›wertlos‹ zeugt von Rassismus, dessen Kern die Unterscheidung verschiedener Grade des Menschseins ist. Diese Ideologie von ›Ballastexistenzen‹ wurzelt als systematische ›Soziale Frage‹ bereits weit vor der NS-Herrschaft in nationalökonomischen Zusammenhängen des 18. und 19. Jahrhunderts und ist eng verwoben mit ökonomischen Verwertungsinteressen. Diese These wird unter anderem dadurch gestützt, dass Singer wiederholt Kosten für die Assistenz oder medizinisches Gerät für beeinträchtigte Menschen gegen die Kosten zur Verhinderung von Hunger und Sterben in den sogenannten Entwicklungsländern aufgerechnet hat. Auch hier wird die globale, systematische Produktion vertikaler ökonomischer Ungleichheiten verschleiert durch einen aus dem Kontext gerissenen Vergleich, bei dem das Leid der einen gegen die Kosten der anderen instrumentalisiert wird, damit die gesellschaftlichen Verhältnisse so bleiben können, wie sie sind.

Es wird also nicht nach den Bedingungen der Möglichkeiten gefragt, derer es bedarf, um den gesellschaftlichen Ausschluss beeinträchtigter Menschen zu überwinden, sondern diese werden – zunächst gedanklich, in der Folge dann auch praktisch – isoliert und als vermeidbare Unfälle betrachtet. Mit diesem Etikettenschwindel soll Behinderung verhindert werden und wird gerade dadurch – als sozialer Tatbestand der Be-Hinderung – mit verursacht. Die Diskussion muss also umgedreht werden von der Diskussion um Defizit und Defekt auf Lebenswirklichkeiten und zu gestaltende Möglichkeitsräume.

Singer bekam zuletzt in Deutschland vielfältige Möglichkeiten, diese Thesen auszubreiten, so unter anderem in Ausgabe 01/2014 des Philosophie Magazins und in zwei Sendungen des Hessischen Rundfunks vom 11. Und 19. Juni 2011. Anstelle einer kritischen Auseinandersetzung schloss der Moderator Herr Schmidt-Degenhardt mit seiner, die menschliche Würde antastender Abmoderation: »Ich hab zwar gesagt, Artikel 1 bleibt das Schlusswort. Aber Tatsache ist, dass Sie alle darüber nachdenken sollten, ob wir das wirklich in der Tat in unserer Gesellschaft, a) uns, wie Herr Singer sagt, leisten können, und b) was es für uns in dieser Gesellschaft eigentlich bedeutet. Das heißt, der Vorhang zu, die Fragen offen«.

Mit dieser Art von unkritischer Begleitung Singers wird in besonderer Art und Weise dazu beigetragen, dieses inhumane Gedankengut wieder hoffähig zu machen.

Wir fordern Sie hiermit dazu auf, der in Singers Argumentation inhärenten rassistischen Kehrseite in Bezug auf Menschen, denen er vermindertes Glück für sich oder die mit ihnen in Verbindung stehenden Menschen unterstellt, keine weitere öffentliche Plattform zu bieten!

Mit freundlichen Grüßen

Die über die Bundesfachschaftentagung (BuFaTa) ›Generation Inklusion‹ verbundenen Studierendenvertretungen

AStA-Referat ›Inclusive Education/Integrative Heilpädagogik‹ der EH Darmstadt

Fachschaft Sonderpädagogik der Leibniz Universität Hannover

Fachschaftsrat Sonderpädagogik der Universität Hamburg

Fachschaft Rehabilitationswissenschaften der Technischen Universität Dortmund

Gebärdensprach-Fachschaftsinitiative der Humboldt-Universität zu Berlin

Fachschaft des Förderschwerpunktes ›Geistige Entwicklung‹ der Universität zu Köln

Fachschaft des Förderschwerpunktes ›Sozial-Emotionale Entwicklung‹ der Universität zu Köln

Fachschaftsvertretung Sonderpädagogik der Universität Landau

Fachschaftsrat Sonderpädagogik der Universität Rostock

Fachschaftsinitiative Sonderpädagogik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

Fachschaftsrat Erziehungswissenschaften der Universität Leipzig


Petition der US-amerikanischen Gruppe ‚Not Dead Yet‘, einer Graswurzelbewegung für die Rechte von Menschen mit Behinderung, an die Princeton-Universität und den Staat New Jersey, welche die tötliche ‚Anti-Disability Healthcare Policy‘, wie sie von Singer befürwortet wird, anprangert:

Link zur Petition (öffnet in neuem Fenster)


Dokumentation